Der Arbeitnehmer war ab 1. 5. 1994 bei der Arbeitgeberin als Account Manager beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde mit Vereinbarung der Parteien vom 19. 6. 1998 zum 31. 8. 1998 einvernehmlich aufgelöst. Die darüber geschlossene Beendigungsvereinbarung sah vor, dass der Arbeitnehmer einen Betrag von 2,2 Mio S (159.880,24 €) brutto erhält. Dieser Betrag sollte die gesetzliche Abfertigung und die Urlaubsentschädigung abdecken, der Rest war als freiwillige Abfertigung gewidmet. Weiters wurde zwischen den Parteien Stillschweigen über den Inhalt dieser Vereinbarung und die Gründe für die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbart.