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Begünstigter Behinderter - Versetzung in den Ruhestand

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 45infas 2004, 95 Heft 4 v. 1.7.2004

Der am 31. 3. 1944 geborene Arbeitnehmer, ein begünstigter Behinderter iSd BEinstG, war ab 1973 als zweiter Posaunist Mitglied des Wiener Staatsopernorchesters. Er wurde von seinem Arbeitgeber gemäß § 2 Abs 2 BThPG mit 31. 8. 1998 in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Nach § 2 Abs 2 BThPG kann der Bundestheaterbedienstete vom Arbeitgeber - ungeachtet eines noch nicht abgelaufenen Dienstvertrags - in den zeitlichen Ruhestand versetzt werden, wenn er dauernd unfähig ist, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, das 60. Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat. Diese Voraussetzungen waren hier gegeben.

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