Der am 31. 3. 1944 geborene Arbeitnehmer, ein begünstigter Behinderter iSd BEinstG, war ab 1973 als zweiter Posaunist Mitglied des Wiener Staatsopernorchesters. Er wurde von seinem Arbeitgeber gemäß § 2 Abs 2 BThPG mit 31. 8. 1998 in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Nach § 2 Abs 2 BThPG kann der Bundestheaterbedienstete vom Arbeitgeber - ungeachtet eines noch nicht abgelaufenen Dienstvertrags - in den zeitlichen Ruhestand versetzt werden, wenn er dauernd unfähig ist, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, das 60. Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat. Diese Voraussetzungen waren hier gegeben.