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Österreichische Bestimmungen, die die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe normieren und vorrangig den gänzlichen Leistungsverlust von Frauen nach sich ziehen, als iSd Gemeinschaftsrechts mittelbar diskriminierend, aber sachlich gerechtfertigt festgestellt

SozialrechtEntscheidungeninfas 2004, S 26infas 2004, 77 Heft 3 v. 1.5.2004

Einer Arbeitlosen wurde mangels Notlage keine Notstandshilfe zuerkannt, da das anzurechnende Einkommen des Lebensgefährten das Ausmaß der Notstandshilfe überstieg.

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