Bei Prüfung der Invalidität gemäß § 255 Abs 4 ASVG eines über 57-jährigen Bäckers, der immer in einem Kleinbetrieb gearbeitet hat, stellt der OGH fest: Der Einsatz des Bäckers in gewerblichen Mittelbetrieben erfolgt nicht in spezialisierter Form wie in Großbetrieben. Mit dem Einsatz in allen Bereichen des Berufs ist zu rechnen. Lediglich die in Kleinbetrieben anfallenden Schwerarbeiten fallen weg, weshalb diese Tätigkeit
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