vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Unfallversicherungsschutz bei Brauchtumsveranstaltung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2004, S 19infas 2004, 75 Heft 3 v. 1.5.2004

Der Ehemann der Klägerin war Leiter einer Ortsstelle des Österreichischen Bergrettungsdienstes (ÖBRD). In dieser Funktion ordnete er einen organisierten abendlichen Aufstieg auf einen Berg an, wobei Zeit und Ort der "Übung" so gewählt wurden, dass dabei das traditionelle Sonnwendfeuer entzündet werden konnte. Am Gipfel angelangt, beabsichtigte er, ein Gruppenfoto zu machen, wobei er jedoch abstürzte und tödlich verunglückte. In der Satzung des ÖBRD ist die Mitwirkung an Brauchtumsveranstaltungen nicht vorgesehen. Es ist daher die im Zusammenhang mit der Sonnwendfeier organisierte Bergtour keine vom Unfallversicherungsschutz umfasste satzungsmäßige Tätigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!