Nach ständiger Rechtsprechung sind die verschiedenen Dienstvorschriften wie Bundesbahnpensionsordnung, Dienstordnung, Besoldungsordnung usw nur Vertragsschablonen, die mit dem Abschluss der jeweiligen Einzeldienstverträge rechtlich wirksam werden.
Nach ständiger Rechtsprechung sind die verschiedenen Dienstvorschriften wie Bundesbahnpensionsordnung, Dienstordnung, Besoldungsordnung usw nur Vertragsschablonen, die mit dem Abschluss der jeweiligen Einzeldienstverträge rechtlich wirksam werden.