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Datenverarbeitungszulage (ÖBB) - kein Entgelt im arbeitsrechtlichen Sinn

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 40infas 2004, 73 Heft 3 v. 1.5.2004

Nach ständiger Rechtsprechung sind die verschiedenen Dienstvorschriften wie Bundesbahnpensionsordnung, Dienstordnung, Besoldungsordnung usw nur Vertragsschablonen, die mit dem Abschluss der jeweiligen Einzeldienstverträge rechtlich wirksam werden.

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