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Angestellte in Alterspflegeheim - keine Anwendung des HausgG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 37infas 2004, 71 Heft 3 v. 1.5.2004

Die Arbeitnehmerin war bei der Arbeitgeberin, die ein Altenpflegeheim betreibt, unter Vereinbarung eines Angestelltenverhältnisses mit einer 40-Stunden-Woche zu einem monatlichen Bruttoentgelt von 944,75 € beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete einvernehmlich per 31. 1. 2002. Die Arbeitnehmerin begehrt unter

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