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Erhöhter Abfertigungsanspruch bei atypischer Überlassungsvereinbarung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 36infas 2004, 70 Heft 3 v. 1.5.2004

Während ihres vom 20. 7. 1992 bis 30. 9. 2001 dauernden Dienstverhältnisses, das die Arbeitnehmerin wegen Zuerkennung einer vorzeitigen Alterspension auflöste, war sie stets als Postbearbeiterin beim Österreichischen Rundfunk (ORF) tätig, dem sie von der Arbeitgeberin zur Arbeitsleistung überlassen wurde.

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