Die Klägerin war vom 2. 6. 1997 bis 5. 5. 1999 bei einer Gesellschaft mbH, deren Geschäftsführer ihr Ehemann Josef W war, als Angestellte beschäftigt. Sie war - ebenso wie ihr Ehemann - zu 25% Gesellschafterin ihrer Arbeitgeberin.
Die Klägerin war vom 2. 6. 1997 bis 5. 5. 1999 bei einer Gesellschaft mbH, deren Geschäftsführer ihr Ehemann Josef W war, als Angestellte beschäftigt. Sie war - ebenso wie ihr Ehemann - zu 25% Gesellschafterin ihrer Arbeitgeberin.