Der Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin vom 16. 2. 1993 bis zum 2. 3. 2002 als Versandarbeiter beschäftigt. Am 1. 2. 2002 wurde sein Arbeitsverhältnis per 2. 3. 2002 gekündigt. Mit Bescheid vom 1. 2. 2002 (dem Arbeitnehmer zugestellt am 4. 2. 2002) stellte das Bundessozialamt Oberösterreich aufgrund eines am 16. 11. 2001 eingelangten Antrags fest, dass dieser seit 16. 11. 2001 zum Kreis der begünstigten Behinderten gehört.