Das Berufungsgericht hat zu Recht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs 3 lit a BAG angenommen und den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt.
Das Berufungsgericht hat zu Recht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs 3 lit a BAG angenommen und den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt.