Der Arbeitnehmer war seit 30. 11. 1988 als Lkw-Fahrer bei der Arbeitgeberin beschäftigt. In der Nacht von Samstag, 5. 5. 2001, auf Sonntag, 6. 5. 2001, wurde er bei einer privaten Pkw-Fahrt mit einem Blutalkoholwert von 1,32 Promille betreten. Nach provisorischer Abnahme des Führerscheins wurde ihm die Lenkerberechtigung für die Zeit von drei Monaten entzogen. Am darauf folgenden Montag, 7. 5. 2001, wurde er vom Geschäftsführer der Arbeitgeberin wegen seiner Unfähigkeit, die vereinbarten Arbeiten zu verrichten, entlassen.