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Hinweis auf Austrittsgrund nach Kündigungsausspruch

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 29infas 2004, 62 Heft 3 v. 1.5.2004

Der Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin als ungelernter Helfer beschäftigt und zu einem erheblichen Teil seiner Arbeitszeit als Bodenleger eingesetzt. Er musste häufig schweres Material tragen und hatte - soweit er als Bodenleger eingesetzt wurde - in knieender Position zu arbeiten. Nach einem am 9. 4. 2000 erlittenen Riss des Kreuzbandes am rechten Kniegelenk hatte er bei längeren im Knien zu verrichtenden Arbeiten und auch beim Stiegensteigen sowie beim Transportieren von Materialien Kniebeschwerden. Er wies aber gegenüber Vertretern seiner Arbeitgeberin bis zum 11. 10. 2000 nie darauf hin, dass ihm die Arbeit wegen der Knieverletzung immer beschwerlicher werde und er die bisherigen Tätigkeiten nicht mehr ausüben könne. Allerdings teilte er mit, dass er sich wegen seiner Verletzung in absehbarer Zeit einer Knieoperation unterziehen müsse.

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