Der im Außendienst der Arbeitgeberin als Verkäufer tätige Arbeitnehmer hat offensichtlich aufgrund eines attraktiven Anbots der früheren Lieferantin und nunmehrigen Konkurrentin der Arbeitgeberin sein Arbeitsverhältnis zur Arbeitgeberin aufgekündigt und trotz der vereinbarten Konkurrenzklausel unmittelbar danach bei der Konkurrentin zu arbeiten begonnen.