Die Geschäftsleitung der Arbeitgeberin beschloss im Rahmen eines Rationalisierungsplans die Ausgliederung des Tätigkeitsbereichs Beladedienst (ERD) in ein externes Unternehmen, die A GmbH.
In der Abteilung Beladedienst waren ua 15 Personen im Angestelltenverhältnis beschäftigt.