Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein deutscher Beamter absolvierte eine Heilkur auf Ischia (Italien); während die Aufwendungen für medizinische Leistungen (zum Teil) ersetzt wurden, wurde die Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe und den ärztlichen Schlussbericht abgelehnt.