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Verlegung des Wohnsitzes und vertragswidrige Nutzung als Auflösungsgrund

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2025/72immolex-LS 2025, 277 Heft 9 v. 19.9.2025

§ 1118 Fall 1 ABGB soll die Möglichkeit für die Auflösung des Bestandverhältnisses bieten, weil das für sein Weiterbestehen erforderliche Vertrauen weggefallen ist. Grundlage für einen Auflösungsanspruch ist ein vertragswidriges Verhalten. Der Mieter muss sich also so verhalten haben, dass er nicht mehr vertrauenswürdig ist. Sein Verhalten muss zwar nicht schuldhaft sein, es musste ihm aber doch bewusst werden können, wobei von den Möglichkeiten eines durchschnittlichen Mieters auszugehen ist. Die Bejahung eines Auflösungsgrunds, weil die Bekl ihren Hauptwohnsitz ohne Information an den Kl verlegte, die Wohnung nicht bloß kurzzeitig vertragswidrigerweise zur Ausübung ihrer selbständigen Tätigkeit verwendet, nicht vom Kl genehmigte bauliche Veränderungen vorgenommen sowie es unterlassen hat, Informationen an den Kl über eingetretene Schäden am Mietobjekt sowie über das Verbringen von Fahrnissen des Kl, insbesondere die Entfernung eines verankerten Wandsafes samt darin gelagerten wichtigen Dokumenten des Kl in das öffentliche Stiegenhaus, zu erteilen, hält sich im Rahmen der Rsp.

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