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Befristete Ersitzungsmöglichkeit einer Grunddienstbarkeit

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2025/84immolex-LS 2025, 317 Heft 10 v. 10.10.2025

Die Begründung und Verbücherung eines Fruchtgenussrechts als Grunddienstbarkeit ist nur mit einer zeitlichen Begrenzung zulässig, um dauerhaft geteiltes Eigentum zu verhindern. Die zeitliche Beschränkung ist dabei an den Wertungen des § 612 ABGB zu messen. Eine Ersitzung eines unbefristeten solchen Rechts kommt nicht in Betracht, wohl aber kann die befristete Ersitzungsmöglichkeit einem Klagebegehren entgegengehalten werden.

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