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Erforderliches Vorbringen für Provisionsentfall wegen aussichtsreicher Anfechtungslage

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2024/74immolex-LS 2024, 281 Heft 9 v. 12.9.2024

Eine Vertragsanfechtung (hier wegen Irrtums) bedarf einer entsprechenden Erklärung des Vertragsteils, sodass eine zwar aufgrund der Sachlage grundsätzlich denkbare, aber vom Berechtigten nicht geltend gemachte "Anfechtungslage" für sich allein nicht ausreicht, um vom Entfall des Provisionsanspruchs wegen eines nicht (beständig) wirksamen Vertragsabschlusses ausgehen zu können. Stützt sich die Bekl in erster Instanz nicht auf eine Anfechtungsmöglichkeit (hier wegen Irrtums), kann die grundsätzliche Möglichkeit des Wegfalls des Provisionsanspruchs zufolge einer aussichtsreichen Anfechtungslage betreffend das Hauptgeschäft wegen dieses Wurzelmangels nicht greifen.

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