Das gemeinsame WE von Eigentümerpartnern kann gleichzeitig an mehreren WE-Objekten bestehen. Dabei können auch alle WE-Objekte derselben Eigentümerpartnerschaft zugewiesen werden. WE kann idS auch "nur" von Eigentumspartnern, also von zwei Miteigentümern bei gleichzeitiger Begründung einer Eigentümerpartnerschaft an mehreren, auch allen Objekten begründet und einverleibt werden.
5 Ob 189/23i