vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebspflicht keine Verpflichtung zur Einführung von "Click & Collect"

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2024/58immolex-LS 2024, 240 Heft 7 und 8 v. 22.7.2024

Selbst wenn man aus der im Bestandvertrag vereinbarten grundsätzlichen Betriebspflicht bzw aus dem in der Präambel vorgesehenen Prinzip der "Aufrechterhaltung einer hohen Attraktivität des Fachmarktzentrums zur wechselseitigen Nutzung von Kundenströmen" "eine ständige Leistungsbereitschaft der Bestandnehmer" sowie "eine laufende Anpassung an geänderte Kundenbedürfnisse" voraussetzen wollte, ist die Ansicht, dass daraus keine Verpflichtung ableitbar ist, dass der Bestandnehmer schon im Frühjahr 2021, kurz nachdem "Click & Collect" im Einzelhandel für zulässig erklärt wurde, verpflichtet gewesen wäre, diese Möglichkeit in einem überwiegend geschlossenen Fachmarktzentrum aus Eigenem neu einzuführen, nicht unvertretbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!