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Keine Gebührenbefreiung von Pachtverträgen über ein Hotelgebäude

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2024/64immolex-LS 2024, 241 Heft 7 und 8 v. 22.7.2024

§ 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG nimmt - wie sich aus dessen Wortlaut ergibt - nicht Bestandverträge - also auch Pachtverträge - im Generellen, sondern explizit (nur) "Verträge über die Miete von Wohnraum" von der Gebührenpflicht aus. In § 33 TP 5 GebG hat der Gesetzgeber ausdrücklich auf "Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB)", somit auf einen Gegenstand des Zivilrechts Bezug genommen. § 33 TP 5 GebG unterliegt somit der (zivil)rechtlichen Betrachtungsweise.

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