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Kautions-/Betriebskostenklausel

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2024/20immolex-LS 2024, 84 Heft 3 v. 15.3.2024

Die Klausel "Die nicht verbrauchte Kautionssumme ist dem Mieter binnen vier Wochen nach ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses und Übergabe des Mietobjektes bzw Abrechnung der Betriebskosten in voller Höhe zurückzustellen" ist gröblich benachteiligend. § 21 MRG gilt zwar für den Teilanwendungsbereich des MRG nicht. Allerdings bleibt allein schon der Fristbeginn für die Rückzahlung der Kaution "bzw (Anm des Senats: gemeint und/oder?) nach. .. Abrechnung der Betriebskosten" für den Mieter im Ungewissen. Insbesondere bleibt unklar, welche Betriebskosten zu welchem Zeitpunkt abgerechnet werden und wann daher die vierwöchige Frist für die Rückerstattung der Kaution beginnen soll. Da im Übrigen kein Zeitpunkt für die Abrechnung der Betriebskosten festgelegt wird, kann die Bekl den Beginn der Zahlungsfrist nach Belieben hinausschieben.

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