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Aktivlegitimation bei Anfechtung eines Übergabsvertrags zugunsten eines Dritten

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2024/16immolex-LS 2024, 45 Heft 2 v. 8.2.2024

Hat der Kl die in seinem Alleineigentum stehenden Liegenschaften an beide Bekl als Übernehmer übergeben und als Übergeber für sich und seine Lebensgefährtin ein Wohn- und Nutzungsrecht ausbedungen, wobei sich die Lebensgefährtin nicht als Vertragspartei an dem Übergabsvertrag beteiligte, da sie weder neben dem Kl noch neben den Bekl in sämtliche Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses eintrat, sondern sich der Kl als Übergeber und (alleinige) Gegenpartei der Bekl eine Leistung (Wohn- und Nutzungsrecht) auch an eine insoweit Dritte - seine Lebensgefährtin - versprechen ließ, wurde diese durch diesen Vertrag zugunsten Dritter zur "Drittbegünstigten". Daran ändert sich nichts durch die Tatsache, dass sie den Übergabsvertrag mitunterfertigt hat. Allein der Erwerb einer dinglichen Rechtsstellung macht diesen Erwerber nicht zur Vertragspartei.

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