vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unzulässiges Vorkaufsrecht zugunsten einer Stadtgemeinde

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2024/6immolex-LS 2024, 4 - 5 Heft 1 v. 17.1.2024

Zu den von § 38 Abs 1 WEG erfassten Rechten zählt auch das Recht des WEers, durch Veräußerung über seine Anteile (Wohnung) zu verfügen. Enthält ein Vorkaufsrecht keine zeitliche Befristung, wird dieses Recht schon dadurch massiv eingeschränkt. Dass es sich um eine juristische Person (hier Stadtgemeinde) handelt, ändert daran nichts. Denn wenn auch das Fehlen einer zeitlichen Grenze, wie es das Lebensende einer natürlichen Person mit sich bringt, bei einem Vorkaufsrecht zugunsten einer juristischen Person in der Natur der Sache liegt, weil es erst mit deren Untergang erlischt, bedeutet dies bei politischen Gemeinden de facto eine "immerwährende", jedenfalls aber unabsehbar lange Einschränkung. Verstärkt wird ein Verstoß gegen § 38 Abs 1 WEG noch dadurch, dass das Vorkaufsrecht als erweitertes (§ 1078 ABGB) ausgestaltet ist und nur einzelne Fälle keinen Vorkaufsfall bilden (Erwerb durch Ehegatten oder Kinder), das Vorkaufsrecht in diesem Fall aber ausdrücklich weiter bestehen soll und die Bekl entgegen der zwingenden Anordnung des § 1074 ABGB einen anderen Vorkaufsberechtigten benennen können soll, der das Recht an ihrer Stelle ausübt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!