Beim Eigentumserwerb an einem Superädifikat ist zwischen dem originären Erwerb durch die Bauführung selbst ohne Erfordernis einer Urkundenhinterlegung und dem derivativen Erwerb zu unterscheiden, der als Modus die Urkundenhinterlegung erfordert. Ist einmal das Eigentum am Überbau wirksam entstanden, ist eine weitgehend dem Eintragungsprinzip bei Liegenschaften entsprechende strenge Handhabung geboten und es soll durch die Urkundenhinterlegung Klarheit darüber bestehen, ob diese Spaltung überhaupt noch weiter besteht bzw zwischen welchen Personen sie besteht. Dies gilt auch für die Liegenschaftseigentümerin, die ein Superädifikat von dessen Eigentümer erwirbt und erst mit der Urkeundenhinterlegung auch des Bauwerks wird.

