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Lange Verjährungsfrist für die Rechnungslegung der BK nach § 21 MRG

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2024/78immolex-LS 2024, 328 Heft 10 v. 15.10.2024

Für den Anspruch des Hauptmieters auf (Lift-)Betriebskostenabrechnung iSd § 21 Abs 3 Satz 2 MRG gilt die 30-jährige Verjährungsfrist. Eine analoge Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist (etwa des § 34 Abs 1 WEG; § 5 Abs 4 KlGG und § 27 Abs 3 MRG) kommt mangels planwidriger Lücke nicht in Betracht.

5 Ob 76/24y

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