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Zubehörtauglichkeit eines baulich verbundenen Kfz-Stellplatzes?

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2023/68immolex-LS 2023, 276 Heft 9 v. 13.9.2023

Eine selbständige WE-Begründung an einem Kfz-Stellplatz ist ausgeschlossen, wenn die Fläche nicht ausschließlich zum Abstellen eines Kfz (§ 2 Abs 2 Satz 4 WEG), sondern zugleich als ausschließlicher Zugang zum WE-Objekt dient. Auch wenn ein überdachter Stellplatz direkt an die entsprechenden Wohnungen (hier Doppelhaushälften) angebaut wird, ist dieser Zubehör-WE-tauglich.

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