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Geltendmachung der Wertsicherung nach einvernehmlicher Mietzinsänderung

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2023/56immolex-LS 2023, 236 Heft 7 und 8 v. 20.7.2023

Der Vermieter ist nach dem MRG (hier im Teilausnahmebereich) zu einer einseitigen Anhebung des Mietzinses grundsätzlich nur im Rahmen der vereinbarten Wertsicherungsklausel berechtigt.

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