Das Inserieren einer Liegenschaft durch eine Immobilienmaklerin auf der Online-Plattform "willhaben.at" im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt iSd § 3 Z 2 FAGG, da unter für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystemen nicht nur solche verstanden werden, die der potenzielle Vertragspartner des Verbrauchers selbst betreibt, sondern auch von einem Dritten angebotene Fernabsatz- oder Dienstleistungssysteme, wie etwa eine Online-Plattform.

