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Überspannung der Verkehrssicherungspflicht

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2023/64immolex-LS 2023, 237 Heft 7 und 8 v. 20.7.2023

Die Annahme, dass die von der Bekl zur Wahrnehmung ihrer Verkehrssicherungspflicht getätigte Beauftragung eines Reinigungsunternehmens mit der Reinigung des Innenhofbereichs und der Stiege zweimal wöchentlich ausreichend und dass - ausgehend von der festgestellten ausreichenden Beleuchtung der Stiege und dem Umstand, dass die ortskundige Kl das nasse Laub ohne Weiteres sehen hätte können - das Aufstellen eines Warnschilds nicht erforderlich sei und die Verhinderung des Sturzes nur durch eine Reinigung in etwa ein- bis zweistündigen Intervallen (allenfalls) verhindert werden hätte können, wodurch die Zumutbarkeit der Verkehrssicherungspflicht überspannt würde, ist nicht korrekturbedürftig.

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