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Verlegung des gesamten Gartens mit Platten als genehmigungspflichtige Änderung

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2023/51immolex-LS 2023, 200 - 201 Heft 6 v. 9.6.2023

Die Bejahung einer Widmungsänderung bei Belegung des gesamten (!) Hausgartens mit Terrassenplatten von Garten auf Terrasse ist keine Fehlbeurteilung. Auch wenn die Platten bei schwimmender Verlegung leichter entfernbar sein mögen als aus einem Mörtelbett, lässt sich dies nicht mit einer Abdeckung durch eine Plane vergleichen. Die Abtragung der obersten Erdschicht samt Bewuchs, Anbringung einer Schotterschicht und Verlegung von Terrassenplatten als eine auf Dauer angelegte Widmungsänderung des Hausgartens auf Terrasse zu sehen, ist nicht zu beanstanden

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