Bei Tod eines Eigentümerpartners geht der Anteil des Erblassers am Mindestanteil von Gesetzes wegen unmittelbar in das Eigentum des überlebenden Partners über. Der als Vindikationslegat konstruierte Erwerb bewirkt kraft Gesetzes durch Anwachsung nach § 14 Abs 1 WEG einen unmittelbaren Eigentumsübergang und der mit WE verbundene Mindestanteil fällt auch nicht in die Verlassenschaftsmasse.
2 Ob 202/22b

