vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Konkludente Widmungsänderung bei unspezifizierter Geschäftsraumwidmung

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2023/14immolex-LS 2023, 44 - 45 Heft 2 v. 8.2.2023

Für die Widmung eines WE-Objekts besteht kein Formerfordernis, sie kann daher grundsätzlich auch auf einer bloß konkludent zustande gekommenen Willenseinigung der Miteigentümer beruhen, die sich gem § 863 ABGB etwa an lang geübten Nutzungen oder dem Baukonsens bei einvernehmlich vorgenommenen Um- und Ausbauten festmachen lässt. Maßgeblich ist der objektive Erklärungswert einer Willensäußerung, was auch für konkludente Erklärungen gilt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!