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Einzelverträge und HeizKG

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2022/64immolex-LS 2022, 288 - 289 Heft 9 v. 12.9.2022

Die erstmalige Installation geeigneter Messvorrichtungen führt angesichts des § 3 Abs 1 HeizKG zur Anwendung des HeizKG. Sobald Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden sind (und die sonstigen Voraussetzungen des § 3 HeizKG vorliegen) ist daher nach dem HeizKG abzurechnen.

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