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Missbräuchliche Klausel und dispositives Recht

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2022/43immolex-LS 2022, 173 Heft 5 v. 4.5.2022

Ein zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossener Vertrag ist grundsätzlich insgesamt für nichtig zu erklären, wenn das nationale Gericht entschieden hat, dass eine missbräuchliche Klausel aufzuheben ist. Doch steht Art 6 Abs 1 RL 93/13 dem nicht entgegen, dass das nationale Gericht diese missbräuchliche Klausel in Anwendung vertragsrechtlicher Grundsätze wegfallen lässt und sie durch eine dispositive Vorschrift des nationalen Rechts ersetzt, wenn die Ungültigerklärung der missbräuchlichen Klausel das Gericht zwingen würde, den Vertrag insgesamt für nichtig zu erklären, was für den Verbraucher besonders nachteilige Folgen hätte, sodass dieser dadurch geschädigt würde.

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