vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sonderzuweisung Voraussetzung einer Benützungsvereinbarung

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2022/29immolex-LS 2022, 132 Heft 4 v. 1.4.2022

Allgemeine Teile der Liegenschaft stehen im ideellen Miteigentum aller WEer. Nach allgemeinen Grundsätzen steht der Gebrauch einer im Miteigentum stehenden Sache jedem Teilhaber grundsätzlich so weit zu, als dadurch der konkrete Gebrauch der anderen nicht gestört wird. Zum Wesen einer Benützungsregelung gehört es daher, diese allgemeinen Gebrauchsbefugnisse eines Mit- und WEers in Sondernutzungsrechte an bestimmten Teilen der gemeinsamen Sache umzugestalten. Ein Begehren, das auf eine gleichartige Nutzung von allgemeinen Teilen durch alle Mit- und WEer gerichtet ist (hier: "dass sämtliche Mit- und WEer der Liegenschaft berechtigt sind, in der auf dieser Liegenschaft gelegenen Tiefgarage einspurige Fahrzeuge auf bestimmten, in einem beiliegenden Plan eingezeichneten Flächen nicht dauerhaft abzustellen"), widerspricht der Rechtsnatur einer Benützungsregelung nach § 17 Abs 2 WEG. Ein Begehren, das nicht auf die rechtsgestaltende Zuweisung ausschließlicher Benützungsrechte abzielt und daher den materiellen Erfordernissen einer Benützungsregelung nicht Rechnung trägt, ist von § 17 Abs 2 WEG nicht erfasst und abzuweisen. Daran vermögen die Entscheidungen über eine Turnusregelung nichts zu ändern, da diese ausschließliche Benützungsrechte, die zwar jeweils zeitlich befristet, aber von vornherein bestimmt sind, schafft und mit dem hier als Benützungsregelung begehrten "First come, first serve"-Prinzip nicht vergleichbar ist, da dieses keine solchen bestimmten Sondernutzungsrechte schafft. Vielmehr entspricht dieses aus dem Blickwinkel der Art und Weise ihrer Ausübung den allgemeinen Gebrauchsbefugnissen eines Mit- und WEers an allgemeinen Teilen. Was bei einer derartigen "Benützungsregelung" neu festgelegt wird, das ist die erlaubte Nutzungsart. Eine derartige Umwidmung trägt den materiellen Erfordernissen einer Benützungsregelung nicht Rechnung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!