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Keine Verfassungswidrigkeit der taxativen Aufzählung des § 364c ABGB

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2021/61immolex-LS 2021, 284 - 285 Heft 9 v. 3.9.2021

Lebensgefährten ist es nicht verwehrt, ein schuldrechtliches Veräußerungs- und Belastungsverbot gem § 364c Satz 1 ABGB abzuschließen. Ein Eingriff in dieses schuldrechtliche Veräußerungs- und Belastungsverbot kann Dritte unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Schadenersatz verpflichten. Die derzeit geltende Rechtslage verwehrt es ihnen lediglich, dieses Veräußerungs- und Belastungsverbot durch Eintragung im Grundbuch auch mit (genereller) Wirkung gegenüber Dritten auszustatten.

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