Bezahlt der Masseverwalter Miet-Masseforderungen nicht und wäre bei rechtzeitiger Insolvenzantragstellung über das Vermögen der zahlungsunfähigen GmbH mit dieser kein Mietvertrag geschlossen worden, sondern das Objekt nach zweimonatigem Leerstand zum selben Mietzins an einen zahlungsfähigen Bestandnehmer vermietet worden, haftet der für die Insolvenzverschleppung verantwortliche Geschäftsführer auch für die nicht beglichenen Miet-Masseforderungen.

