Auch Alkoholismus schließt ein grobes Verschulden nicht aus. In der Bejahung eines groben Verschuldens, weil der Bekl sich Geld ansparen will, um auf dem privaten Wohnsektor eine Wohnung anmieten zu können und um eine entsprechende Kaution zur Verfügung zu stellenliegt, keine grobe Fehlbeurteilung.
7 Ob 8/21h

