vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Außenklimaanlagen - kein wichtiges Interesse iSd § 9 Abs 1 Z 2 MRG

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2021/66immolex-LS 2021, 324 Heft 10 v. 7.10.2021

Die Errichtung einer Außenklimaanlage gehört unstrittig nicht zu den gem § 9 Abs 2 Z 1 bis 5 MRG privilegierten Veränderungen (hier Installation des Außengeräts der Klimaanlage auf dem Flachdach). In einem solchen Fall ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Z 2 MRG ein strenger Maßstab anzulegen. Vor diesem Hintergrund kann aus der allgemeinen Lebenserfahrung keineswegs auf die Verkehrsüblichkeit der von den ASt beabsichtigten Maßnahme geschlossen werden, insb ist die als notorisch anzusehende allgemeine Klimaentwicklung ("Erderwärmung") nicht zwingend dafür, dass Wohnungen in Gebäuden, die noch bis in jüngster Zeit ohne technische Ausstattungen zur Klimatisierung errichtet worden seien, nachgerüstet werden müssten, um zu Wohnzwecken geeignet zu sein, so dass diese Tatsache den für eine Bejahung der Verkehrsüblichkeit erforderlichen Tatsachenbeweis daher nicht ersetzen kann. Damit obliegt es den insoweit behauptungspflichtigen und beweispflichtigen Mietern, konkrete Tatsachen darzutun, die den Schluss auf die Verkehrsüblichkeit der Änderung zulassen. Verfügt die Wohnung über Außenjalousien an den Fenstern und die Möglichkeit zur Beschattung des Balkons, entspricht diese aufgrund ihrer Ausstattung damit den normativen Vorgaben für die Vermeidung sommerlicher Überwärmung. Die zur Kühlung von Geschäftsräumen installierten Klimaanlagen haben bei der Beurteilung der Verkehrsüblichkeit außer Betracht zu bleiben. Da es bei der Beurteilung der Verkehrsüblichkeit auf die subjektiven Interessen der Mieter und damit auch auf die von den ASt ins Treffen geführten persönlichen Bedürfnisse (fehlender erholsamer Schlaf wegen zu hoher nächtlicher Temperaturen) nicht ankommt, fehlt es schon an dieser Voraussetzung des § 9 Abs 1 Z 2 MRG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!