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Eigenbedarf einer Studentin bei Geschwistern in einer 100 m2 großen Elternwohnung

LeitsätzeJudikaturN. N.immolex-LS 2020/53immolex-LS 2020, 248 Heft 9 v. 9.9.2020

Die Rechtsansicht, die Wohnmöglichkeit der mittlerweile 29jährigen Enkelin der Kl, die sich mit ihren Eltern und zwei erwachsenen Geschwistern eine 100 m2 große Vierzimmerwohnung teilen muss und derzeit nicht einmal ein eigenes Schlafzimmer zur Verfügung hat, sei nicht ausreichend für eine erwachsene Studentin, ist nicht korrekturbedürftig. Daran ändert es nichts, wenn die Enkelin in I* arbeitet und studiert und von der ca 33 m2 großen klagsgegenständlichen Wohnung in A* anstelle bisher H* nach I* fahren muss und das auf sich nimmt, weil sie sich in I* keine Wohnung leisten kann und die 33 m2-Wohnung für einen Singlehaushalt ausreicht.

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