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Zweitwohnsitzvereinbarung und vollständige Weitergabe

LeitsätzeJudikaturN. N.immolex-LS 2020/52immolex-LS 2020, 248 Heft 9 v. 9.9.2020

Ein nur unwesentlicher Benützungsvorbehalt ändert am Vorliegen einer gänzlichen Weitergabe iSd § 30 Abs 2 Z 4 Satz 1 MRG nichts. Ebenso erlaubt die vertragsgemäße Vereinbarung der Nutzung als Zweitwohnung nur eine herabgesetzte Intensität der Nutzung, nicht jedoch eine gänzliche Weitergabe.

6 Ob 122/20i

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