vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Bemessung der Gegenleistung bei Auflösung des Baurechtsvertrags

LeitsätzeJudikaturN. N.immolex-LS 2020/21immolex-LS 2020, 73 Heft 3 v. 5.3.2020

Den Grundstücken stehen gem § 2 Abs 2 Z 1 GrEStG Baurechte gleich. Die vorzeitige rechtsgeschäftliche Aufhebung des Baurechts erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs 1 Z 2 iVm § 2 Abs 2 Z 1 GrEStG; die Berechnung erfolgt gem § 4 Abs 1 GrEstG. Auf den Grund der Auflösung kommt es für die Bemessungsgrundlage nicht an, diese kommt daher auch dann zum Tragen, wenn Zweck des Baurechtsvertrags lediglich die Durchführung von Sanierungs- und Umbauarbeiten an einem bestehenden Bauwerk gewesen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!