Der Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags über eine - zuvor noch von der Vermieterin hinsichtlich der Elektroinstallationen sanierte (hier) 76 m2 große) Wohnung unbefristet zu einem monatlichen Hauptmietzins von Euro 68,40 ("Kategorie D - unbrauchbar") bei zusätzlicher Gestattung der Benutzung als Ordination bzw bei Ausschluss einer Kündigung wegen einer solchen Nutzung bedarf der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung, weil damit besondere Auswirkungen auf die Einkommenssituation der pflegebefohlenen Vermieterin verbunden sind, insb der Ausschluss anderer (allenfalls wirtschaftlich vorteilhafterer) Verwertungsmöglichkeiten der Wohnung.

