vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Haftung der EigG gem § 8 Abs 3 MRG bei "Neumietverhältnissen"

LeitsätzeJudikaturN. N.immolex-LS 2019/24immolex-LS 2019, 120 - 121 Heft 4 v. 3.4.2019

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Mieter und dem WE-Vermieter ist nach dem MRG zu beurteilen. Zu den anderen Mit- und WEern der Liegenschaft steht der Mieter eines WEers in keiner Rechtsbeziehung. Auch gegenüber der EigG stehen ihm keinerlei Rechte zu. Der Mieter eines WEers hat im Vollanwendungsbereich des MRG daher insofern eine Sonderstellung, als er zwar formal alle Rechte des Hauptmieters hat, sie aber nur soweit ausüben kann, als sie sich unmittelbar gegen den WEer als seinen Vertragspartner richten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!