Die ETV 2002 hat keine Rückwirkung auf bestehende Anlagen angeordnet. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Vermieters gem § 3 Abs 2 Z 4 MRG zum Einbau eines Fehlerstromschutzschalters mit 30 mA besteht somit für vor Inkrafttreten der erst mit 8. 3. 1996 ETV 1996 verbindlichen Normen nicht.

