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Keine "Per-se-Gefährlichkeit" bei Fehlerstromschutzschalter mit 100 mA

LeitsätzeJudikaturN. N.immolex-LS 2019/12immolex-LS 2019, 44 - 45 Heft 2 v. 31.1.2019

Die ETV 2002 hat keine Rückwirkung auf bestehende Anlagen angeordnet. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Vermieters gem § 3 Abs 2 Z 4 MRG zum Einbau eines Fehlerstromschutzschalters mit 30 mA besteht somit für vor Inkrafttreten der erst mit 8. 3. 1996 ETV 1996 verbindlichen Normen nicht.

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