In der Bejahung eines jeweils im Einzelfall zu beurteilenden unleidlichen Verhaltens, weil die Mieterin unter anderem täglich frühmorgens durch Türenschlagen und lautes Schreien mit ihren Kleinkindern Nachbarn aufweckt, ferner ihr Hund jedes Mal, wenn jemand an der Tür vorbeigeht oder er ein Geräusch hört, fünf bis zehn Minuten lang laut bellt, einmal pro Woche sogar stundenlang, liegt keine aufzugreifende Fehlbeurteilung.
8 Ob 47/19y

