vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Verpflichtung der GBV zur Vorlage eines Verkehrswertgutachtens für die Grundkosten

LeitsätzeJudikaturN. N.immolex-LS 2019/60immolex-LS 2019, 305 Heft 10 v. 7.10.2019

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für die GBV, bereits im Vorfeld zum Beweis der Angemessenheit der Grundkosten ein Verkehrswertgutachten einzuholen und/oder den auf diese Weise ermittelten Verkehrswert bekanntzugeben. Dieser Überprüfung dient das Verfahren gem § 22 Abs 1 Z 6 WGG, und die allein maßgebliche Beurteilung, ob im konkreten Fall zum Beweis für die strittigen Tatsachen ein Sachverständigengutachten erforderlich ist, obliegt mangels besonderer Verfahrensregeln dem Ermessen der Tatsacheninstanzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!