vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bindung des Verwalters an das Abbedingen der Verpflichtung auf Einberufung einer Eigentümerversammlung alle 2 Jahre im WE-Vertrag

LeitsätzeJudikaturN. N.immolex-LS 2019/58immolex-LS 2019, 305 Heft 10 v. 7.10.2019

Soweit nicht anders vereinbart oder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anteile beschlossen, hat der Verwalter Eigentümerversammlungen alle zwei Jahre einzuberufen. Diese Pflicht des Verwalters ist dispositiv, weil die WEer anderes vereinbaren können. Ob die im WE-Vertrag verankerte Abänderung der Verpflichtung des Verwalters, alle zwei Jahre eine Versammlung einzuberufen, relativ nichtig gem § 38 WEG ist, ist für die Frage der Abberufung des Verwalters, weil er dem nicht nachkommt, irrelevant, weil er an eine solche Vereinbarung gebunden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!